Förderung für Projekte bayerischer Hochschulen mit Partnern in Tschechien



Antragstellung: laufend möglich
(vorbehaltlich der Fördermittelausschöpfung)

Maximale Fördersumme: 5.000 €


Das Programm fördert akademische Projekte bayerischer Hochschulen mit Partnern aus dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich in Tschechien. Ziel dieses Programms ist es, den Weg für fortführende Kooperationen in Forschung und Lehre zu ebnen, sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf spätere Drittmitteleinwerbung, etwa für Anträge auf Forschungsförderungsprogramme der EU.

Unterstützt werden z.B. bayerisch-tschechische Konferenzen, wissenschaftliche Workshops, Seminare, Exkursionen, Projektbesprechungen, Projektvorbereitung usw. Besonders begrüßt werden Projekte, die den wissenschaftlichen Nachwuchs (Masterstudierende, Promovierende) einbeziehen.

Vorgesehen ist die Förderung akademischer Projekte zwischen Bayern und Tschechien, die bis Anfang Dezember 2024 durchgeführt und abgerechnet werden.

Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von max. 5.000 Euro (je nach Art und Umfang des Projekts). Eine Eigenbeteiligung wird begrüßt.


Bitte beachten Sie die vollständige Ausschreibung:

pdfBTHA AP 2024: Ausschreibung

Der Antrag ist per E-Mail (Antragsdatenblatt im Excel-Format, Anlagen im PDF-Format) bei der BTHA einzureichen:

xlsxBTHA AP 2024: Antragsformular


Nach Abschluss des geförderten Projekts bzw. der geförderten Maßnahme sind mit einer Frist von vier Wochen, spätestens jedoch bis 10.12.2024 folgende Unterlagen bei der BTHA einzureichen: ein kurzer, aussagekräftiger Ergebnisbericht sowie ein von der Haushaltsabteilung der jeweiligen Hochschule geprüfter Verwendungsnachweis mit detaillierter Einzelbelegliste.

xlsxProjektbericht
pdfVerwendungsnachweis
xlsxBelegliste
pdfKurzinfo Reisekosten 2024
jpgBTHA-Logo

Der Projektbericht und die Belegliste können auch mit Anlagen oder in einem anderen Format vorgelegt werden, sofern alle erforderlichen Angaben enthalten sind. Der Verwendungsnachweis muss als PDF (signiertes Formular oder Scan) an die BTHA gemailt werden.

Die Vorlage von Originalunterlagen und -belegen entfällt. Die Originalunterlagen und -belege müssen von der jeweiligen Hochschule für evtl. spätere Prüfungen aufbewahrt werden.